Das NMZ hat heute ein Ansuchen um Feststellung an das Schiedsgericht der IGGiÖ geschickt. Klarzustellende Punkte betreffen die Beschlussfähigkeit des Schurarates am 15.2.2015, die Veröffentlichung eines anderen Textes als jenem, der in der Schuraratssitzung am 15.2.2015 beschlossen wurde. Wir streben zudem eine Nichtigerklärung sowohl der beschlossenen Stellungnahme von 15.2.2015 sowie der veröffentlichten Stellungnahme vom 16.2.2015 an. Unser heute eingelangtes Ansuchen: ... Mehr lesen »