Fuat Sanac äußerte sich gegenüber Murat Simsek von der Zeitschrift „Medyatik“ folgendermaßen:
Das Islamgesetz aus 1912 war über 100 Jahre alt. Es musste novelliert werden. Es entsprach nicht den Bedürfnissen. Um ein Friedhof zu eröffnen benötigte man 25 Jahre, denn es war keine rechtliche Grundlage hierfür vorhanden. Es war unmöglich, dass nur 8 Paragraphen all unseren Ansprüchen gerecht werden, während das Gesetz über 100 Jahre alt war. Vier der Paragraphen regelten unsere Verantwortlichkeiten und vier Bestimmungen enthielten Regelungen zu den Themen Gebet, Mufti und Friedhof, wobei letzterer als eine Parzelle im Wiener Zentralfriedhof Erwähnung fand.
Auch das alte Gesetz normierte den Vorrang des österreichischen Rechts. Manche Leute proklamieren diese Phrase so, als wäre dies ein neu eingeführter Ausdruck… Deshalb bereiteten wir unser eigenes Gesetz als Entwurf vor. Wir sagten vorab, wieso Bedarf besteht, ein neues Islamgesetz zu beschließen und haben dies auch mit all unseren Ansprechpartnern kommuniziert. Nachfolgend haben wir den nach unseren Bedürfnissen erstellten Entwurf am 09. November 2011 an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Hierzu hat der österreichische Staat einige Themen betreffend seinerseits Einwände erhoben und Forderungen gestellt. Während dieses Prozesses haben wir jenen Bestimmungen die wir als Institution nicht akzeptieren können ständig widersprochen. Unser erster Widerspruch ist mit dem 07. Juli 2014 datiert.
Jene Bestimmungen, die wir heute nicht akzeptieren, haben wir damals auch beanstandet. Diejenigen die viel lärm machen um uns zu kritisieren sollten dies wissen. Voraussehend, dass diese Themen auf uns zukommen werden bevor wir noch den Entwurf der Regierung erhielten, erhoben wir unsere Einwände. Der Entwurf langte bei uns am 11. Juli 2014 ein.
Wir forderten die Herausnahme von fünf völlig absurden Bestimmungen aus dem Entwurf und dies wurde auch getan. Zwischenzeitlich entwickelten sich einige ungewollte Begebenheiten. Beispielsweise: damals war in Bezug auf das Gesetz von Aleviten und Schiiten keine Rede. Durch die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes erhielten die Aleviten dieses Recht. Somit wurden hier zwei alevitische Religionsgemeinschaften gegründet – eine als Glaubensgemeinschaft, eine als Bekenntnisgemeinschaft. Darauffolgend geschah dies auch hinsichtlich der Schiiten und somit wurden auch sie in die Angelegenheit involviert. Außerdem mischte sich eine fragwürdige liberale Gruppe in die Sache hinein. Zusätzlich zu dem Ganzen kam als weiterer Faktor das Weltgeschehen dazu -Terrorakte, die nach Europa getragen wurden. Dennoch haben wir unsere Gespräche in aller Ruhe weitergeführt und kamen zuletzt mit zwei Ministern, ihren Bürokraten sowie mit ihren und unseren Juristen im Ministerium zusammen und überarbeiteten die einzelnen Gesetzesbestimmungen. Im Ergebnis dieser Beratungen veränderten wir weitere 16 Paragraphen.
Die Anforderungen des Staates an uns waren eine reine Katastrophe. Im Ergebnis wurden die Gesetzesbestimmungen aufgrund unserer Einwände verändert. Jetzt gehen gewisse Leute auf uns los. Sie verhalten sich so, als wären wir der Staat, als hätten wir die Kompetenz alles zu entscheiden. Sind wir hier über der Regierung und dem Parlament? Jeder sollte ein wenig Empathie betreiben. Wir sind momentan mit einer pauschalen Anschwärzung konfrontiert. Möge Allah es gut mit ihnen meinen…
Anstatt das Gesetz pauschal schlecht zu machen, sollen sie uns sagen welche Bestimmungen sie stört. Beispielsweise sagt man, es dürfen in Zukunft keine Imame mehr aus der Türkei kommen, was aber nicht richtig ist. Sie sagen es werden keine Gelder mehr aus der Türkei fließen, dies stimmt gleichermaßen nicht. Der Staat will nur nicht, dass Imame aus der Türkei als Beamte kommen. Die Organisation ATIB kann dies auch auf die Art und Weise tun, wie es andere türkischen Vereine machen. Nun, haben wir diese Bestimmung akzeptiert? Nein! Und hierfür stehen alle demokratischen Wege zur Verfügung. Es kann im rechtlichen Rahmen alles getan werden.
Mit diesem neuen Gesetz werden die Grundrechte der Muslime gewährleistet. Wir haben die Angelegenheit mit der Beschneidung, die Sache mit dem Kopftuch und das Recht auf Bildung vom Kindergarten bis hin zur Universität sichergestellt. Die Angelegenheiten betreffend die Schächtung, die Frage des Halal-Fleisches, die Feiertage, die Moscheen, den Militärdienst, die Krankenhäuser, das Gefängnis und alle Rechte von A bis Z haben wir garantiert. Unser wichtigstes Anliegen war die Sicherstellung der Rechte der Muslime, welches durch das neue Gesetz realisiert wurde. Der Umstand, aufgrund einer einzigen Bestimmung alle Gesetzesbestimmungen in den Schmutz zu ziehen, ist weder jemals mit dem Verstand und der Vernunft in Einklang zu bringen, noch ist er mit dem Gewissen erklärbar.
Jetzt gibt es einen Paragraphen, der von jedermann protestiert wird, wogegen die erste Ablehnung von unserer Seite kam. Dieser hat die Auslandsfinanzierung zum Gegenstand. Im letzten Monat fanden allein für diese Bestimmung 38 Treffen statt. Wir haben mit Ministern, Fraktionen und Abgeordneten Gespräche geführt, aber trotz unserer Bemühungen und Bestreben ist die Regierung von seinem Vorhaben nicht abgerückt. Uns wurde mehrmals erklärt, dass dieses Thema ihre absolute rote Linie darstellt. Wir waren dagegen, weil wir nicht wollten, dass unsere Imame die Benachteiligten sind. Zweitens wollte ich, dass diese Überschrift aus dem Islamgesetz entfernt wird, weil dies ein Thema ist, dass Beamte betrifft und nicht die Finanzen.
Ägypten hatte beispielsweise zwei Geistliche, welche dem Ministerium dargetan haben, nunmehr ihre Gehälter aus dem Inland zu beziehen und dies wurde auch akzeptiert. Dasselbe gilt für die sieben Geistlichen aus Saudi Arabien. Sprich, das Geld wird weiterhin aus dem Ausland fließen, jedoch möchte man, dass die Gehälter mittels Stiftungen ausbezahlt werden.
Doch andererseits, wenn man für die Zukunft gute Erwägungen aufstellt, stellen diese Beträge für einen Staat wie die Türkei gar kein Problem dar, denn der österreichische Staat verlangt für einen Imam einen Bruttogehalt in Höhe von 2.800,- Euro. Können wir hier nicht folgendermaßen denken, wenn dies das Problem ist: Nachdem ein Dorfpriester einen Gehalt in der genannten Höhe bezieht, wieso sollten wir dies nicht unseren Imamen gönnen? Imame sind eine Art Weisen. Gesellschaften, die ihre Weisen nicht respektieren, kann man nicht respektieren. Diese Geisteshaltung müssen wir verändern. Ja, Türkei ist ein großer Staat. In der Türkei mangelt es weder an Geld noch an Imamen. Ich bringe es an, weil dies oft aufgerollt wird. Aber das ist nicht das Thema…
Man muss den besonderen Augenmerk darauf richten, wer die eigentlichen Gruppen sind, die diese Gesetzesbestimmung beunruhigen: Kleine marginale Gruppen, die nicht einmal ein Baum gepflanzt haben (keine einzige gute Tat haben) und zusätzlich vom Ausland finanziert werden. Das ist jedermann bekannt. Das sind diejenigen, die am lautesten sind. Diese Gruppen wollen das Geld, welches sie erhalten nicht offenlegen, denn wenn diese Gelder über Stiftungen hineinkommen müssen sie dies tun. Diese Gruppen sind aber weit entfernt davon. Manche verwenden diese Mittel für touristische Reisen.
Außerdem sehen sie sich als Elite-Muslime Österreichs. Sie wollen, dass die Vereine und die Organisationen arbeiten, weiteres gehen sie in Gebetshäuser, die wir eröffnet haben, um ihr Gebet zu verrichten und dann sammeln sie Unterschriften gegen uns, durch Belügen und Irreführung… Um wen handelt es sich hier? Was haben sie bis dato für Muslime getan? Jemand soll mir das erklären! Beispielsweise soll man mir sagen, wo sie ein Gebetshaus haben. Sie unterrichten an Schulen, arbeiten in Organisationen, die wir eröffnet haben. Meine gutmütigen Mitbürger, die diese Tatsachen nicht kennen, glauben diese Gruppierungen tun etwas. Man eröffnet eine Internetseite, gründet eine Gruppe. Wer hat sie gegründet? Wer steht dahinter? Diese sind nicht einmal Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Sie haben bis jetzt nie etwas zustande gebracht. Sie tun nichts außer in den sozialen Medien zu prahlen.
In dieser Hinsicht sind die bosnischen und albanischen Gemeinschaften die einzigen Ausnahmen. Ich gratuliere ihnen. Sie handeln menschlich und islamisch. Sie sprechen nicht über Behauptungen, die sie erreicht, ehe sie sich über die Richtigkeit derer vergewissert haben. Sie klären ihre Leute auf, indem sie alle Imame und Führungskräfte sammeln und die betreffenden Personen einladen. Danach ist die Sache erledigt. Ich bedanke mich bei ihnen.
Dann gab es noch die Angelegenheit mit den Universitätsprofessoren. Wir haben nicht verlangt, dass die Professoren Mitglieder werden. Es gibt kein Gesetz, dass die Möglichkeit der Mitgliedschaft verhindert. Es kann auch ein Nicht-Muslim kommen und ein Mitglied werden. Auch einer, der gegen den Islam ist, oder jemand der divergierende Ansichten hat, kann beitreten. Aufgrund dessen haben wir Bedingungen gestellt. Die Person muss ein Muslim sein und mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich auf gleicher Linie sein.
Was die Zustimmung zum Gesetz betrifft: Wir alle haben der letzten Stellungnahme gemeinsam zugestimmt. Diese Stellungnahme ist durch die Zustimmung sowohl des Schurarats, als auch der Verbände, entstanden. Nach diesen Zustimmungen haben wir die Stellungnahme an zwei Ministerien und zwei Vorsitzenden der Kommissionen geschickt. Alles andere ist Verleumdung.
Ein Muslim steht zu seinem Wort und seinen Taten. Nachdem diese Verleumdungskampagne gestartet wurde, hat sich niemand lautstark geäußert und gesagt: „Ihr tut diesem Mann Unrecht, denn wir kamen gemeinsam zu dieser Entscheidung.“ Ein Muslim hat ausschließlich Angst vor Allah und sonst vor niemandem! Dieses Gesetz entspricht nicht zu 100 % unseren Wünschen und Vorstellungen. Wenn es denn so wäre, hätten wir doch keine Einwände. Das ist auch der Grund, warum dies alles so lange gedauert hat, schließlich wird seit 18 Jahren daran gearbeitet. Manche fragen: „Warum diese Eile?“. Dabei werden die Gespräche zur Gesetzesänderung seit 18 Jahren geführt. Auch wenn dieses Gesetz an manchen Stellen nicht unseren Vorstellungen entspricht, ist es verglichen mit dem alten Gesetz besser. Wir haben dem alten Gesetz Neues hinzugefügt. Oder wurden etwa aus dem alten Gesetz Dinge verworfen?
Ich erwarte mir von jedem islamisches Handeln. Wenn euch jemand etwas erzählt, dann muss man dem auf den Grund gehen. Sonst verbreitet sich nur Falsches. Ich erwarte mir von jedem, dass er auf Basis von Beweisen argumentiert. Redet das Gesetz nicht schlecht, in dem ihr verallgemeinert. Allah ist zu niemandem barmherzig, der zu anderen Menschen nicht barmherzig ist. Das ist unser Maßstab. Die, die sich über das Gesetz am meisten aufregen, sind die, die gegen die Stärkung der muslimischen Community sind. Diese Leute sind teilweise von innen und von außen gelenkt. Einige davon wollen sich nur einmischen und andere wiederrum die muslimische Community für ihre Zwecke instrumentalisieren.
Wenn jemand nur Gerechtigkeit fordert, aber keine Verantwortung übernimmt, zeigt dass, das er weder Gesetz, noch Ordnung und Staat kennt. Wir haben mit voller Kraft daran gearbeitet und dies ans Licht gebracht. Ich glaube, dass dieses Gesetz Musliminnen den Weg freimachen wird. Ab jetzt haben wir Rechte, die durch dieses Gesetz geregelt werden. Ich gratuliere allen.
Im Gesetz werden verschiedene Rechte festgehalten, wie etwa religiöse Feiertage, die Errichtung eines Instituts für islamische Theologie an der Universität Wien, islamische Friedhöfe und das Schächten von Tieren. Der Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz, welcher maßgeblich in die Gesetzesverhandlungen involviert war, spricht sich gegen die Finanzierung und Besoldung von Imamen durch andere Staaten aus. „Einen evangelischen Priester, dessen Gehalt von Angela Merkel bezahlt wird, werden Sie bei uns auch nicht finden. Wir wollen keine Bedienstete, die für andere Regierungen in Österreich arbeiten,“ so Kurz.
Die Kritik an das Islamgesetz kann folgendermaßen zusammengefasst werden
– Generalverdacht gegen Muslime: In vielen Punkten des Islamgesetzes wird suggeriert, dass Muslime sich nicht an die Gesetze halten und sich gegen die Integration in die Gesellschaft wehren.
– Verbot der Auslandsfinanzierung: Künftig werden Moscheen nicht mehr vom Ausland unterstützt, (dies gilt nicht für andere Glaubenseinrichtungen wie die katholische, orthodoxe Kirche und Synagogen)
Außerdem müssen 65 Imame aus der Türkei, die derzeit in Österreich tätig sind, nach einem Jahr das Land wieder verlassen.
– Anerkennung/Auflösung von religiösen Verbänden: Das Bundeskanzleramt erhält mit dem Gesetz die Berechtigung religiöse Verbände anzuerkennen/aufzulösen. (klarer Verstoß gegen Säkularität – Trennung von Staat und Kirche)
– Imam Ausbildungen: Nur AbsolventInnen einer österreichischen Universität mit Abschluss eines islamischen Theologiestudiums werden als Imame anerkannt.
– Situation der Moscheen: Jene die einen Vereinsstatus haben, werden der IGGIÖ unterworfen (verlieren damit die Eigenständigkeit) oder geschlossen.
– Auflösung von Veranstaltungen: Muslimische Veranstaltungen, die als Gefahr für die nationale Sicherheit oder als möglicher Verstoß gegen die Freiheit interpretiert werden, werden aufgelöst bzw. verboten.
Find ich ja interessant, dass ihr jetzt auch in Österreich zunehmend untereinander zerstritten seid und mit beleidigt sein und gegenseitigen Vorwürfen aufeinander reagiert. Einheit sieht anders aus!