Uni Wien, kleiner Hörsaal.
Untersuchung durch die Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI)
Stephan Rixen, deutscher Jurist (Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg), per Liveschaltung zugeschaltet, präsentiert die Stellungnahme, er ist Leiter der Kommission.
Rektor der Uni Wien Heinz W. Engl
Umfang des Gutachtens: 32 Seiten
Insgesamt fünf externe Gutachten: Frühpädagogik, Elementarpädagogik, Islamische Religionspädagogik, Islamwissenschaften, Wissenschaftssoziologie
Die Untersuchung differenziert stark zwischen einem wissenschaftlichen Fehlverhalten und der Güte einer Forschung. Ein wissenschaftliches Fehlverhalten, welches vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen werden kann, wurde in diesem Fall nicht festgestellt. Die wissenschaftliche Qualität der Studie sei nicht „nobelpreisverdächtig“.
Zu diesem Schluss seien alle fünf Gutachten gekommen. Dass diese unterschiedliche Nuancierungen in ihrem Vorgehen und den anschließenden Ergebnissen angewendet haben, steht außer Frage, aber ein Fehlverhalten sei nicht zu erkennen. Einzelne Stellen der Studie seien nicht nachvollziehbar gewesen, dies beeinträchtige aber die Untersuchung nicht in ihrer Gesamtheit, da gewisse wissenschaftliche „Mindestbedingungen nicht unterschritten“ worden seien.
Konkrete Mängel seien bei der Methode der qualitativen Forschung zum Vorschein getreten, welche aber bei einer Pilotstudie nicht ungewöhnlich seien und der vorhandene Zeitdruck habe sein Übriges getan. Hierbei handle es sich um „zu pauschale Aussagen“, die sehr allgemein gehalten wurden und daher wissenschaftlich nicht nachvollziehbar seien.
Laut Vertrag habe das Ministerium zwar nicht das Recht in die Forschung aktiv einzugreifen, aber einen gewissen Einfluss habe es dennoch gegeben. Dieser bestand aber hauptsächlich
darin, Rechtschreib- wie Tippfehler zu korrigieren und bestimmte Formulierungen zu ändern, die den Inhalt nicht betreffen würden. Dass es aber wenige Stellen gegeben habe, die sehr wohl eine Inhaltsverschiebung, verursacht durch Mitarbeiter des Ministeriums, erkennen lassen, wird nicht abgestritten.
Der Kommission hätten alle Daten vorgelegen und die zwei Ministeriumsmitarbeiter seien um eine Stellungnahme gebeten worden, wobei einer auf den anderen verwies und dieser habe eine Gesamt-Darstellung geschickt.
Im Fall des externen Unternehmensberaters sei es nicht ungewöhnlich, dass für eine wissenschaftliche Untersuchung bestimmte Aufgaben nach außen verlagert würden und mit einem Werkvertrag gearbeitet werde.
Resümee
Der Kommission ging es nur darum zu untersuchen, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, was ausgeschlossen wurde. Trotz der erwähnten Mängel beeinflussten diese die Studie nicht zur Gänze und die wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Passagen schmälerten zwar die Qualität dieser Forschung, aber machten diese nicht ungültig.
Die Einflüsse des Ministeriums seien vorhanden, aber auch hier handle es sich lediglich um wenige Stellen.
Da es aber im Wesentlichen darum ging, den Einfluss der Politik auf wissenschaftliche Forschung zu hinterfragen, ist die Hauptaufgabe der Kommission eigentlich obsolet. Denn zu behaupten, dass hier überhaupt nicht wissenschaftlich gearbeitet wurde, kann niemand für sich beanspruchen. Aber das hat ja auch niemand getan und das war ja auch nicht die Frage.
Im Wesentlichen wurde darauf hingewiesen, dass es keine Regeln für das Zusammenwirken von Politik und Wissenschaft gebe, wie dies im Verhältnis von Industrie und Wissenschaft schon seit Jahren der Fall sei. Hier soll in Zukunft Abhilfe geschaffen werden, damit es auch in dieser Konstellation einen einheitlichen Standard gibt. Jedoch darauf zu verweisen, dass in diesem Bereich keine verbindlichen Maßgaben vorhanden seien, ist ein Armutszeugnis, denn was ist mit moralischen und ethischen Grundsätzen? Haben diese keinen Wert?
Wie sollen diese Vorgaben dann aussehen? Wird es danach nicht mehr erlaubt sein, dass der Auftraggeber eine in Auftrag gegebene Studie korrigiert? Kein Mitspracherecht mehr hat? Und
selbst wenn die formalen Kriterien für das schriftliche Ergebnis einer Studie geregelt werden, was ist dann mit Personen, die sowohl in der Wissenschaft wie auch in der Politik – direkt oder indirekt durch bestimmte Gremien – aktiv sind? Wo zieht man die Grenzen und vor allem: wer bestimmt darüber? Wenn dies die Universität Wien und die OeAWi – wie vorgesehen – gemeinsam machen wollen, beschließt dies lediglich wieder die Wissenschaft und andere Akteure werden außen vor gelassen, die zu dieser Debatte viel und Positives beitragen können. Es darf sich nicht nur um wissenschaftliche Standards handeln, denn auch die Politik muss hierbei in die Verantwortung genommen werden, damit nicht mit Hilfe von wissenschaftlichen Studien eine populistische Politik betrieben werden kann.
Murat Hirsekorn
lieber murat hirsekorn
hochgeschätzter religionslehrer meiner kinder.
es hat mich gefreut deinen / ihren namen unter dem artikel der kinder garten studie zu lesen. das einzige erfreuliche daran 😉
wie zu erwarten gewesen hackt eine krähe nicht drr anderen die augen aus. oder vielleicht sollte man das andere sprichwort oder lebensweisheit verwenden: traue keiner studie die du nicht selbst manipuliert hast. es ist nur eine studie und sollte nicht als die alleinige wahrheit betrachtet wrrden. sieht aber so aus. als ob uns nun diese einzige studie die richtung weist ;(((