Das Islamgesetz hat für die Muslime nichts wesentlich neues gebracht. Vielmehr sind in ihm Tendenzen zu Fremdbestimmung und Neo-Josephinismus und nicht von der Hand zu weisende Gefahren für die Meinungsfreiheit im Allgemeinen erkennbar.
Am Freitag fand die Podiumsdiskussion statt, die das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft im Bund mit dem Ad-Hoc-Personenkomitee Meinungsfreiheit statt Islamgesetz veranstaltet hat. Teilnehmer waren Dudu Kücükgöl von der Muslimischen Jugend Österreich, Stefan Schima vom Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien, der Verleger Hannes Hofbauer vom Promedia-Verlag, die katholische Theologin Anna Maria Steiner sowie der Politikwissenschaftler Farid Hafez. Damit war das Podium aufgestellt mit sehr unterschiedlichen Standpunkten. Obwohl das Thema Islamgesetz
seit Inkrafttreten des Gesetzes am 25. Februar seither wenig mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, bestehen die darin enthaltenen demokratiepolitischen Probleme fort, wie die Veranstaltung nochmals gezeigt hat.
Da ist zunächst das Thema Diskriminierung: Vor dem Hintergrund der die Meinungsfreiheit und Diskriminierung betreffenden europäischen Normen, die laut Schima „immer wichtiger“ werden, steche das neue Islamgesetz dadurch hervor, dass es einem gegenteiligen Trend folge. Der Gesetzgeber habe mit dem Verbot von Vereinen „völlig konträr der Entwicklung der Rechtsprechung sowohl des Verfassungsgerichtshofs als auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gehandelt.“ Im Lauf des Gesprächs manifestiert sich auch eine gravierende Inkongruenz zwischen der Bestellung von Lehrkräften katholischen und muslimischen Glaubens. Anna Steiner beschreibt das Verfahren, wie katholische Dozenten in gegenseitiger Abstimmung zwischen Kirche und Staat bestellt werden. Für das muslimische Lehrpersonal besteht keine Entsprechung.
Als Eingriff in die Religionsfreiheit sieht Schima denn auch die Hinterlegung eines deutschen Korantexts; vor dem Hintergrund, wie das islamische Selbstverständnis mit Übersetzungen umgehe, sei dies sehr problematisch, weil dies ein Eingriff in die Religionsfreiheit sei.
Allgemeine Gefahr für Meinungs- und Religionsfreiheit
Die angestrebte Flurbereinigung in der dem Islam innewohnenden Meinungsvielfalt sieht Hannes Hofbauer als ernstzunehmende Gefahr: „Das katholische Modell soll auf die islamische Glaubensgemeinschaft übertragen werden.“ Interessant findet Hofbauer auch das Verbot der
Auslandsfinanzierung, das sich „ein bisschen an das russische Vereinsrecht“ anlehne, wobei sich das russische Verbot aber lediglich auf politische Vereinigungen beschränke, mit dem Verbot im Islamgesetz aber viel weitreichender eingegriffen werde, nämlich in die Religionsfreiheit. Dass die Kultusgemeinschaften durch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) dem Kultusamt gefügig gemacht werden solle, sieht auch Kücükgöl als den zentralen Punkt an, den die Muslimische Jugend am heftigsten angegangen habe. Vergleichbare Paragraphen fehlten vollkommen in anderen Anerkennungsgesetzen.
Darüber hinaus weist Schima auf die Gefahr hin, die durch das „gleichheitsmäßige Umlegen auf alle anerkannten Religionsgemeinschaften“ entstehe, was zu erheblichen Einschränkungen derer Autonomität führen werde. Durch das „Gleichbehandlungsgebot“ wäre selbst die katholische Kirche davon nicht ausgenommen.
Hofbauer hebt hervor, dass das „Kontrollgesetz“ derzeit gegen ein bestimmtes Feindbild gerichtet sei, dass sich Feindbilder aber im Lauf des politischen Kontexts auch ändern können. Insofern sei das Gesetz sehr kontextabhängig.
Kritik an der Werdung des Gesetzes bringen Dudu Kücükgöl und Farid Hafez zur Sprache. Laut Kücükgöl sei da zunächst einmal der Umgang der Verantwortlichen der Regierung mit der viertgrößten Bürgerinitiative mit 21000 Unterzeichnern zu nennen, da der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen die Regierung drei mal habe erinnern müssen. Am Ende sei dann doch nicht auf die Kritikpunkte der Petition eingegangen worden. Hafez hingegen stellt fest, dass der öffentlich geführte Diskurs auffällig am gesetzlichen Inhalt vorbei geführt worden sei. Er hebt exemplarisch an einem Gesprächsprotokoll hervor, wie rechstpopulistische Kriterien von der ÖVP – teilweise verschärft – übernommen worden seien, und zeigt auf, wie auffällig die SPÖ, die schließlich das Kultusministerium stelle, zum Diskurs geschwiegen habe.
Fremdbestimmung als Integrationsmittel?
Im internationalen Kontext erheben die Podiumsteilnehmer ebenfalls Kritik. Hafez kritisiert die offensichtliche Absicht des Gesetzes, über die muslimische Community ein fremdbestimmtes, nicht aus dem inneren der Muslime herausgehendes, europäisches Selbstbildnis zu erzwingen. Dies entspreche der Kolonialpolitik, die ihre Unterworfenen disziplinieren wolle. Hafez und Hofbauer verorten hier eine Gefügigmachung der Muslime unter die Politik, die sich im internationalen Kampf gegen den Terrorismus sehe. Auf die Frage, ob dies vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus ihrer Jugendarbeit zielführend und „integrierend“ sei, antwortet Kücükgöl verneinend.
In der abschließenden Fragerunde aus dem Publikum werden nochmals verschiedene Bedenken geäußert, die sowohl ein Misstrauen der Fragenden gegen Muslime zum Ausdruck bringen als auch die mangelnde Beteiligung der Gesamtgesellschaft an diesem für die Religions- und Meinungsfreiheit eminent wichtigen Thema unterstreichen.
Murat Gürol
Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft