Von Yeliz Dağdevir
Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Als verwirrte, besorgte und verfrorene österreichische Bürgerin möchte ich mich über das witterungsabhängige sowie schleierhafte Gesetz genauer informieren und bitte Sie, unsere Gesetzgeber, um Aufklärung folgender komplexer Sachverhalte:
1. Um welche Form von verbotenen Schals handelt es sich eigentlich: gibt es da eine gesetzliche Vorgabe in Bezug auf Länge, Breite, Material und Farbe? Sind beispielsweise regierungsfarbene
Schals erlaubt?
2. Sind Wollhauben, die den Mund miteinschließen, auch vom Gesetz betroffen? Können Sie bitte eine grafische Darstellung für Betroffene und zuständige BeamtInnen als Erleichterung beim
Vollzug publizieren?
3. Dürfen RadfahrerInnen auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule ihr Gesicht mit dem Schal gegen Wind schützen? Zählt selbiges Verhalten in der Freizeit dann als Verwaltungsübertretung?
4. Was ist mit obdachlosen Menschen und BettlerInnen? Werden der Erwärmung dienende Utensilien als „berufliche Notwendigkeit“ gewertet und den Ausnahmefällen zugeordnet?
5. Wieviel Prozent exakt vom Gesicht muss frei bleiben, wenn sich jemand für (kulturelle) Tattoos im Gesicht entscheidet?
6. Modische Piercings: manche tragen soviel Metallschmuck im Gesicht, dass die Identifizierung beinahe nicht mehr gewährleistet ist. Gibt es hierbei eine Obergrenze?
7. Was ist mit Stirnfransen? Die Stirn ist ja damit, wie schon selbst erklärend, mit Haaren versehen. Was sagt das Gesetz bezüglich maximaler Länge und Farbe? Apropos: gilt das Tragen von
wärmenden Stirnbändern nun als Strafdelikt?
8. Es gibt zudem viele Frisuren, deren hip sein genau darin liegt, einen Teil vom Gesicht zu bedecken und die Person geheimnisvoll wirken zu lassen, bei Männern wie auch bei Frauen. Ich bitte um
eine bildliche deppensichere Darstellung von erlaubten und nicht erlaubten Haarschnitten. Als Grundhaarfarbe der Illustration bietet sich möglicherweise Blauschwarz besonders an, dann
entsprechend der Mandate im Nationalrat die weiteren Regierungsfarben. Friseurläden möchte ich zwecks Prävention nahelegen, den KundInnen Kataloge mit gesetzeskonformen und-widrigen Frisurenmodellen vorzulegen.
9. Das Gesetz diskriminiert Männer ganz besonders meiner Meinung nach. Was tun bei persönlicher Vorliebe für Stirnfransen, Stirnbänder, Vollbart, Tattoo, Piercing und einer in das Gesicht hängenden Haarpracht? Bedeutet dies ein Fall von mehrfachem Widerstand gegen die Staatsgewalt und Vervielfachung des Strafausmaßes?
Ganzer Text: Offener-Brief-Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz