Der 15. November (Hl. Leopold, auch: Leopoldi, St. Leopold) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. In den Bundesländern Wien und Niederösterreich haben Schulen, Ämter und Behörden an diesem Tag jedoch geschlossen.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 24. Dezember (Heiliger Abend) ist kein gesetzlicher Feiertag. Die Normalarbeitszeit für den 24. Dezember ist im Kollektivvertrag geregelt.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 31. Dezember (Silvester) ist kein gesetzlicher Feiertag. Die Normalarbeitszeit für den 31. Dezember ist im Kollektivvertrag geregelt.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 19. März (St. Josef) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. In Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg wird der Heilige Josef als Landesschutzpatron gefeiert – Schulen, Ämter und Behörden haben in diesen Bundesländern geschlossen.
Karfreitag ist ein Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirche H. B. und A. B., der Altkatholischen Kirche sowie der Methodistenkirche und für diese ein arbeitsfreier Tag.