Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 4. Mai (St. Florian, Florianitag) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. Im Bundesland Oberösterreich ist an diesem Tag jedoch schulfrei.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 24. September (St. Rupert) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. Im Bundesland Salzburg ist an diesem Tag jedoch schulfrei.
Der 10. Oktober (Tag der Volksabstimmung) ist kein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes. In Kärnten gilt der 10. Oktober als Feiertag, der zwar nicht absolut arbeitsfrei ist, an dem Schulen, Ämter und Behörden jedoch geschlossen haben.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.