Der 19. März (St. Josef) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. In Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg wird der Heilige Josef als Landesschutzpatron gefeiert – Schulen, Ämter und Behörden haben in diesen Bundesländern geschlossen.
Karfreitag ist ein Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirche H. B. und A. B., der Altkatholischen Kirche sowie der Methodistenkirche und für diese ein arbeitsfreier Tag.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 4. Mai (St. Florian, Florianitag) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. Im Bundesland Oberösterreich ist an diesem Tag jedoch schulfrei.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 24. September (St. Rupert) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. Im Bundesland Salzburg ist an diesem Tag jedoch schulfrei.