„Es wird darauf hingewiesen, dass an Entscheidungen des Schura-Rates, die äußere Angelegenheiten betreffen, insbesondere die Wahl zur Außenvertretung befugten Organwaltern, nur jene Vertreter von Kultusgemeinden mitwirken können, für welche zum Entscheidungszeitpunkt eine behördliche Genehmigung vorliegt.“
Es ist – zumindest für jene, welche die bisherigen Aktivitäten des Kultusamtes bzgl. der IGGiÖ verfolgt haben – selbstredend, dass hier eine verfassungswidrige Einmischung in innere Angelegenheiten stattfindet. Offenbar will das Kultusamt darauf Einfluss nehmen, wer die IGGiÖ in Zukunft nach außen vertritt, sprich wer ihr nächster Präsident sein wird. Derzeit bilden sich im Prinzip zwei Blöcke um ihren jeweiligen Präsidentschaftskandidaten (einer davon – das ist ein offenes Geheimnis – ist Fuat Sanac), die beide Chancen auf eine knappe Mehrheit haben… auf dem Papier zumindest. Denn noch wurde keine Kultusgemeinde (welche Delegierte in den Schurarat entsenden) seitens des Kultusamtes bestätigt.
Mit der Entscheidung, welche der sechs in Frage stehenden Kultusgemeinden genehmigt wird oder nicht, gibt sich das Kultusamt damit indirekt die Position zu entscheiden, welcher der beiden Blöcke im Schurarat eine Mehrheit haben wird und damit wer der nächste Präsident der IGGiÖ sein wird. Und dessen Präferenz ist nicht so schwer zu erraten.