„Die Klarstellung“ – Das Schiedsgericht der IGGiÖ

„Die Klarstellung“
Am 28. Februar 2015 haben Mitglieder der IGGiÖ das Schiedsgericht der IGGiÖ angerufen
(Link->Das Schiedsgericht).

Klar zu stellende Punkte betrafen die Beschlussfähigkeit des Schurarates am 15.2.2015, sowie die Veröffentlichung eines anderen Textes als jenem, der in der Schuraratssitzung am 15.2.2015 beschlossen wurde. Die Antragsteller haben außerdem eine Nichtigerklärung sowohl der beschlossenen Stellungnahme von 15.2.2015 als auch der veröffentlichten Stellungnahme vom 16.2.2015 gefordert.

Das eingelangte Ansuchen:
http://dieanderen.net/ansuchen-um-klarstellung

Die IGGiÖ antwortete den Antragstellern am 9. März 2015 mit folgendem Schreiben, welches ohnehin die bereits veröffentlichte Stellungnahme der IGGiÖ ist:

Scan Dokumente
Das Briefkuvert (PDF)
Die Antwort (PDF)
Der eingelangte Brief (PDF)

  • Antwort – Das Schiedsgericht der IGGiÖ

Stellungnahme des Schurarates der IGGIÖ zum Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse Islamischer Religionsgesellschaften – Islamgesetz 2015

Der Schurarat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hat die im Verfassungsausschuss beschlossene Regierungsvorlage und den damit verbundenen Abänderungsantrag am Sonntag, dem 15. Februar 2015, beraten und ist als oberstes Organ der Glaubensgemeinschaft zu folgendem Ergebnis gekommen:

Der Schurarat hat die Feststellung getroffen, dass die Gesetzesvorlage zwar in zentralen Punkten nicht den Bedürfnissen und Erwartungen der in Österreich lebenden Muslime hinreichend Rechnung trägt. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

– Die Forderung nach einem eigenen Gesetz für die IGGiÖ
– Die mangelnde Gleichgestellung im Vergleich mit anderen gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften
– Das Verbot der Auslandsfinanzierung

Jedoch verkennt der Schurarat nicht, dass die derzeitige Gesetzesvorlage Ausdruck eines Kompromisses ist, welcher den Bedürfnissen beider Seiten wohl am nächsten kommt. Schon deshalb kann es keine uneingeschränkte Zustimmung zu diesem Gesetz geben. Der Verstand sagt, dass von einer denkbar verfahrenen Ausgangslage im Herbst weg, doch noch in einem beständigen Dialog Annäherung erreicht werden konnte. Dabei hat die IGGIÖ unter Wahrung Ihrer Verantwortung gegenüber den in Österreich lebenden Muslimen und der Republik Österreich stets den Weg des Dialoges gesucht und bis zum Ende ihren Willen zur Erarbeitung gemeinsamer Lösungen bewiesen. Es steht nun den von diesem Gesetz betroffenen Rechtsunterworfenen offen, dies anerkennend zur Kenntnis zu nehmen oder den Weg zu den Rechtsschutzeinrichtungen zu suchen.

Das Islamgesetz von 1912 hatte eine hohe emotionale Verbundenheit zwischen dem Staat und den Muslimen bewirkt. Ob diese Verbundenheit mit dem neuen Gesetz gefestigt werden kann oder sich als Bruch in der österreichischen Tradition erweisen wird, wird sich erst zeigen. Die Verantwortung dafür liegt bei der Politik. Populistische Töne, die das Gesetz als Sicherheitsmaßnahme interpretieren, sind kontraproduktiv. Ganz im Gegenteil ist es an der Zeit, endlich zu einer eindeutigen Haltung der Inklusion zu finden. „Muslime sind ein Teil Österreichs“ – diese Selbstverständlichkeit muss auch Politikern endlich von den Lippen kommen. An der Grundhaltung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich wird sich nichts ändern. Diese lautet nach wie vor: „Integration durch Partizipation“

Entgegen der Statuten der IGGiÖ besteht der Verdacht, dass die Mitglieder des Schurarates die Anfrage zur Gänze ignoriert haben. Mit dem Verweis auf Themenverfehlung und der Absurdität dieses Schreibens, möchten wir festhalten, dass dieses Vorgehen inakzeptabel ist!

Ein weiteres Mal hat sich die IGGiÖ weder an die eigenen Statuten noch an die eigenen Regeln gehalten.

Wir fordern die IGGiÖ auf, nicht fortwährend die eigenen Statuten, die eigene Verfassung sowie ihre Mitglieder zu mißachten!

Den Antragstellern bleibt überlassen, ob weitere rechtliche Maßnahmen getroffen werden.

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