Alles beim Alten! – Verkauf der Rechte von MuslimInnen durch eigene Vertretung und Politik

Alles beim Alten!

Am 12. Dezember 2014 organisierte das „Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft“ (NMZ) ein öffentliches Hearing zum Thema Islamgesetz im Haus der Begegnung Mariahilf. Das Ziel der Veranstaltung war es die muslimische Zivilgesellschaft, die in erster Linie mit den Konsequenzen des neuen Gesetzesvorhabens konfrontiert wird, über das Vorhaben zu informieren. Wie erwartet stieß die Veranstaltung auf reges Interesse, da das neue Gesetz radikal in das religiöse Leben der Muslime in Österreich eingreift. Die Podiumsteilnehmer Herr Dr. Benesch (Büro Minister Kurz), Herr Mag. Schmidt (Büro Minister Ostermeyer), DI Jamal Morad (Oberster Rat IGGIÖ) und Anas Schakfeh (ehem. Präsident der IGGIÖ) versuchten ihre Standpunkte zu präsentieren und standen dem Publikum für Fragen zur Verfügung.

Das NMZ hatte bereits kurz nach der Veranstaltung das Video zum Hearing jedem zugänglich gemacht und es über seine Internetpräsenz veröffentlicht. Angesichts der aktuellen Tatsache, dass sowohl seitens der Politik als auch der IGGIÖ dieses Gesetzesvorhaben akzeptiert und (mit seinen gravierenden Veränderungen) bejaht wurde, möchten wir die Hauptthesen dieses Hearings in einer kurzen Zusammenfassung der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Traurig ist nun zu beobachten, dass trotz Bedenken nicht nur der muslimischen Community in Österreich, sondern auch internationalen Organisationen, die auf eine mangelnde Konformität mit internationalem Recht verwiesen haben, die Ungleichbehandlung von MuslimInnen zu einem Gesetz wird. Es handelt sich nicht um ein Religionsgesetz, sondern ein Sicherheitsgesetz! Zudem werden nun auch all jene „Befürchtungen“, die aus den widersprüchlichen, unklaren und unehrlichen Aussagen aller Beteiligten seit Monaten zur Sprache gebracht wurden, verabschiedet. Es bleibt nur noch zu hoffen, dass diese Schande, die über eine populistische Politik auf den Rücken der Muslime forciert wurde, in Zukunft behoben wird, damit die Republik Österreich ein Gesicht für die nächsten Generationen der Muslime bewahren kann!
In diesem Sinne wünschen wir ein amüsantes und hoffentlich nicht allzu aufwühlendes Video.

Viel Geduld beim Anschauen!

Das Video

Transkribierter Text

Transkribierter Text

Wir sind österreichische Muslime. Wir werden unsere Probleme unter einander ausfechten. Wir sind hier verwurzelt, wir machen das da.

Das Islamgesetz ist ein Religionsgesetz. Und nicht ein Polizeigesetz und Sicherheitsgesetz und nicht ein Integrationsgesetz und nicht ein Anti-Radikalisierungsgesetz, wirklich ein Religionsgesetz.
…das Verfassungsprinzip der Republik Österreich [schreibt] die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz. Wir haben uns immer auf dieses Prinzip berufen.

Was ist jetzt der Unterschied zwischen dem was wir damals vorgelegt haben und was uns heute vorliegt? [Es] Ist die Haltung – die Geisteshaltung. Welche Geisteshaltung? Unser Entwurf [entstand mit] der Geisteshaltung: es geht um Österreicherinnen und Österreicher, um Staatsbürger der Republik Österreich und nicht um Immigranten, nicht um Integration. Religion für uns ist keine Integrationsfrage. Wie Herr DI Omar Al-Rawi gesagt hat, es geht, es handelt sich, um ein Gesetz für eine Religionsgesellschaft, die anerkannt ist. Sie ist schon längst anerkannt. Auf der Grundlage der Bundesverfassung – und die Bundesverfassung ist bindend für uns alle – und ein sehr, sehr wichtiges Prinzip der Bundesverfassung ist die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz.

Alle Akte der Gesetzgebung und Vollziehung, die die Islamische Glaubensgemeinschaft betreffen, haben den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz im Verhältnis zur rechtlichen und tatsächlichen Stellung der andere gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu beachten.

Wir betrachten uns als Bestandteil dieser Gesellschaft, als Bürgerinnen und Bürger des Republik Österreichs, die loyal zu dieser Republik sind und sie bekennen sie nicht zu einen anderen Staat, egal welchem

aber die jungen Menschen, die hier geboren sind, hier aufgewachsen sind, denken anders. Sie denken: „Das ist mein Staat! Ich bin der Staat! Der Staat ist nicht die Obrigkeit, der Staat ist nicht die Regierung, der Staat hauptsächlich ist das Staatsvolk! Ich bin Staatsbürger und deswegen muss ich gleichgestellt sein vor dem Gesetz wie alle anderen StaatsbürgerInnen. Egal wie die ausschauen und egal welche Religion sie haben und so weiter. Meine Angelegenheiten sollen nicht anders behandelt werden und nicht anders gedacht oder gesehen werden!“ Das ist der Unterschied!

Man will eben Muslimen in Österreich, der immer großen werdenden Anzahl der Musliminnen und Muslime in diesen Land, einen rechtliche Rahmen geben kann, eben damit sie hier in Österreich einen Islam österreichische Prägung einfach auch ausleben dürfen und letztlich auch ihrer Religion nachkommen dürfen

Das wir eigentlich beim Integrationsprozess, beim Thema, bei politischen, inhaltlichen Themen der Integration, Religion immer als Teil der Lösung aufgefasst haben und auffassen und nicht als Teil des Problems

Es gab viele Missstände, die ich jetzt nicht durch diese Eile erzählen kann, aber natürlich wollte ich klar und deutlich sagen, es war nicht was wir wünschten und es war nicht die Art, wie es geführt [wurde], wie wir es gewollt haben, ich rede jetzt von den Obersten Rat Mitgliedern
Sind wir Menschen zweiter Klasse, wir Muslime hier in Österreich, in diesem Land?

Ich bin Moslem, ich bin gläubiger Moslem, Alhamdulillah, bin ich froh, aber dieses Islamgesetz kann kein Moslem akzeptieren, das geht ja nicht. „Er“ will uns vorschreiben wie unsere Hodschas ausgebildet werden?

Wir sind Freie Vereine in Österreich, wir werden von [der] österreichischen Gesellschaft naja anerkannt. Wir sind halt Mitläufer. Und unsere Vereine, wir sind frei finanziert. [Keiner] unserer Moscheevereine bekommt eine Förderung! Nein, wir finanzieren uns nur durch unsere Mitglieder! Warum sollen wir uns da, von nicht Fachleuten wie diesen Herr Kurz, sagen lassen, was wir zu machen haben?

Was geregelt wird [ist], dass der österreichische Staat sich verpflichtet ein Islamisches Theologisches Studium [anzubieten], das auch dazu gedacht ist, [das ist[ auch die Ausbildungen [zu] ermöglichen [soll]. Es wird niemand verpflichtet diese Imame zu nehmen. Es wird niemand verpflichtet diese Personen, die dort studieren, Imame zu machen. Es ist ein Angebot [zu] einer Ausbildung.

Herr Schmidt, Sie haben gesagt, niemand zwingt die Glaubensgemeinschaft AbsolventInnen dieses Islamischen Theologischen Studiums anzunehmen, für die Funktionen, in den Glaubensgemeinschaft. Im Paragraf 11 Absatz … diese Entwurfes, [sowohl ihm] neuen als auch alten, [der] im Ministerrat beschlossen wurde, steht ausdrücklich: „zur Besorgung der Angelegenheiten zu Absatz 1, (Absatz 1 ist die religiöse Betreuung, die Seelsorger in verschiedene Einrichtungen regelt), zur Besorgung der Angelegenheiten in Absatz 1 kommen nur Personen in Betracht, die aufgrund ihre Ausbildung und ihrem Lebensmittelpunkt in Österreich, fachlich und persönlich dafür geeignet sind.“ Weit unten heißt das dann, „…die fachliche Eignung liegt nur dann vor, wenn ein Abschluss am Studium gemäß § 24 oder gleichwertige Klassifikation folgt“, in § 24, da ist [das] Islamische Theologische Studium geregelt. Das heißt, Seelsorger, islamischer Seelsorger, kann nur jemand sein, der dieses Studium hat. So eine Regelung gibt es nirgendwo! In keinem Religionsgesetz! Hier steht es schwarz auf weiß

Ich möchte nur drauf hinweisen, dass solche Qualifikationsbedingungen, dass drei Jahre Berufserfahrung da sein muss, dass ein Studium abgeschlossen werden muss, (an der Universität Wien islamische Theologie oder die gleichwertige Studium unter anderem in Absatz … genannt sind), wird von keiner Religionsgesellschaft verlangt! Dieser gleiche Absatz existiert auch [diese gleiche Paragraf 11 existiert auch] im Israilietengesetz. Dort wird nur verlangt, dass eine Ermächtigung der Religionsgesellschaft gegeben wird und keine inhaltliche Qualifikation, weil zu bestimmen, welche Qualifikation ein religiöse Seelsorge braucht, ist ein Frage der Lehre. Ist [somit] die innere Angelegenheit! [Die innere Angeleheiten] unterlieg[en] den verfassungsrechtlichen Schutz Artikel 15 Staatsgrundgesetz. und soweit es mir…………. Gesetzgeber keine ……….

Vor diesen ganzen Konvoluten und diese ganzen Dingen, stelle ich mir wirklich die Frage, was für eine Geisteshaltung die Regierung da vermitteln will.

und sich dann unterordnen müssen in eine Glaubensgemeinschaft, in eine Religionsgesellschaft, die dann Funktionsträger abberufen kann, wenn sie Zitat: „die Öffentliche Ordnung und Sittlichkeit gefährden“, Rechtssicherheit?

Ich habe den ersten Entwurf sehr gut durch geackert, mit allen Erläuterungen usw. usf. Wie ich von dem Beschluss des Ministerrates erfahren habe, habe ich das Gesetz nicht nochmal angeschaut. Ich habe [es] durchgelesen, da war für mich klar, dieser Umgang ist nicht in Ordnung. Wenn schon klar ist, dass die Basis nicht zufrieden ist, dass die Basis Widerstand leistet – auf demokratischen Wegen – und die Politik nicht zur Kenntnis nehmen möchte und im Eilverfahren das durchziehen möchte, obwohl von vielen, vielen Seiten, auch von Verfassungsrechtsexperten und von vielen anderen Experten, einfach diskutiert und in Frage gesellt wird, dann sage ich: „Das ist nicht in Ordnung.“

Ich möchte eine konkrete Frage stellen, an Sie beide, Herr Schmidt und Herr Benesch: Warum diese Eile? Warum können wir [uns] nicht nochmal hinsetzen und in Ruhe ein Islamgesetz ausverhandeln, das wirklich für eine lange Zeit eine richtige gesetzliche Grundlage bieten kann? Dankeschön.

Ja, ich habe eine Frage: Warum eigentlich diese Zwangseingliederung der Vereine wie es im Gesetz steht? Der Islam kennt keine Kirche! Das ist die IGG die offizielle Vertretung, sie ist eine Dachorganisation und sie ist keine Kirche. Eigentlich keine Autorität hat zu entscheiden wer Muslim ist oder nicht. Nach dem neuen Gesetz aber, kann sie ohne Begründung zum Beispiel, Muslime aberkennen oder Vereine aberkennen, den Status einer Kultusgemeinde aberkennen. Gleichzeitig darf es keine Vereine anscheinend geben, die nicht Kultusgemeinde sind, also eingliedert sind in die islamische G.G. Das heißt, da wird ja, werden wir zu eine Verkirchlichung gezwungen und zugleich darf der Bundeskanzler per Dekret zum Beispiel alles, wenn die Moral gefährdet ist, all das, alles wieder auflösen. Das heißt, dass damit [nicht nur die] IGG so wie wir sie heute kennen zerschlagen, sondern die gesamte muslimische Vereinslandschaft zerschlagen werden, auf einem Hieb. Und ich wollte die Frage stellen, welche Moral ist es zum Beispiel, an der wir gemäßen werden? Ist es die Moral der SPÖ, der ÖVP oder vielleicht gerade FPÖ, falls sie mal den Kanzler stellen?

Es wird zum Beispiel immer behauptet, es gibt keine Auslandsfinanzierung bei anderen Religionsgesellschaften , wir wissen genau das Russische Orthodoxe Priester wenn man sie so nennen darf , aus Moskau finanziert werden, oder andere aus Deutschland Diözese aus Deutschland finanziert werde, ich meine: Wenn das keine Ungleichbehandlung ist, wo fängt die Ungleichbehandlung an? Danke
Ich bin von einer Konferenz zu einer anderen gegangen in ganz Europa, manchmal weltweit, und immer war ich als österreichischer Moslem stolz auf die Situation der Muslime in Österreich institutionell [betrachtet]. Die Leute kamen aus der ganzen Welt, haben mich gefragt, über die Statuten [der] Institutionen in Österreich. [Ich] habe [ihnen alles] erklärt, vom Islamgesetz bis IGG bis heute. Heute krieg ich Anrufe aus Griechenland, aus Bulgarien, aus Italien und die Leute bemitleiden uns
…da sehe ich Parlamentarismus wirklich in Gefahr, wenn es einmal dazu kommt, dass gegen eine Religionsgemeinschaft ein Gesetz verabschiedet wird

Es gab da diese Diskussion wegen andere Kirchen und Religionsgesellschaften, ob sie den nicht eine Auslandsfinanzierung erhalten. Ja, es gab Medienberichte, aber es gab von den jeweiligen Verantwortungsträgern innerhalb dieser Religionsgesellschaft Klarstellungen mit Darlegungen, dass sie auch auf nationale Ebene ihre Finanzierung sicherstellt. Das heißt, was hier berichtet worden ist, das war leider Propaganda, das hat so nicht gestimmt. Das ist ein Grundsatz und der ist ja auch wichtig, weil eben auch das Themen der nationalen Finanzierung, der Sicherstellung, auch wichtig ist, dass eine Religion im Land [sich] dann selber unabhängig von ausländischen Einflüssen entwickeln und entfalten kann und das war immer auch ein Ziel, dass ich einen rechtlichen Rahmen vorgebe, dass ich eine Rechtsicherheit schaffe, damit sich in Österreich ein Islam österreichische Prägung unabhängig von ausländischen Einflüssen entwickeln kann. Das war immer unser Ziel, weil wir sagen, dass Musliminnen und Muslimen integraler Bestandteil dieses Staates einfach sind – das man unabhängige mit den ausländischen Einflüssen bisschen merkwürdig, dann musste ja Römisch Katholische Kirche aufgelöst werden

Diese Geschwister, die hier sitzen im Saal, sind nur eine kleine Stichprobe von der Meinung, der hier in Österreich lebenden Muslimen […]. Wollen Sie wirklich ein Gesetz für Muslime verabschieden, womit diese nicht einverstanden sind? Wobei sie nicht richtig ausdiskutiert haben? Worin sie einfach nur Benachteiligung sehen […]? Ist das wirklich Ihr Ziel?

Wir respektieren unsere Land, wir respektieren unsere Verfassung, wir respektieren die Bundesregierung, aber wir wollen auch unsere Rechte bewahren

Also eine politische Frage ist, das Islamgesetz, verstehen wir hier […] das Islamgesetz als ein Integrationsgesetz, als ein Sicherheitsgesetz, als ein Deradikalisierungsgesetz. Erkennen Sie auch eine Themenverfehlung? […]

So sollten Novellierungen in der Regel zu Verbesserungen führen. […] wenn man so Stellen hat, die eigentlich nicht passen, sagt man „Aber 1912 war schlimmer!“ Was ist denn unser Maßstab jetzt? Ist unser Maßstab 1912? Oder andere Länder. Wir könnten auch Ägypten als Maßstab für Menschenrechte nehmen, ich glaub nicht, dass Sie das wollen!

Es gab so viele Stellungnahmen, wenn ich mich nicht täusche 157. Ich habe sie alle durch geackert, alle die öffentlich waren. 80% waren gegen dieses Islamgesetz! Darunter auch die Buddhisten, die Alt-Katholiken, die Evangelische Kirche, Juristen Juristinnen et cetera , bpp, Ich hab den Eindruck – wie viele andere auch- , dass beim zweiten Entwurf die, die dafür waren und eine Verhärterung und Verschlechterung wollten, eigentlich gehört wurden, die andere Seite nicht.

Da sehe ich keine Frau am Podium und ich weiß auch nicht, in wie fern Frauen in Verhandlungen miteingebunden wurden. Ich finde das ist …………………., wir Frauen sind die, die das Ganze ausbaden müssen. Wir müssen jeden Tag von der Haustür in die Schule und in die Arbeit fahren [und] werden angespuckt. Ich weiß nicht, ob der Herr Kurz die Erfahrung gemacht hat, dass ihm das Kopftuch heruntergerissen wurde

Das neue Islamgesetz [..] so soll der Entwurf eher gegen die Radikalisierung zu sein. Eines der Gründe, die aufgezählt wurden, sind auch Einflüsse von außen und so weiter. ISIS und so. [….] Immer wieder Vorfälle, [wo] muslimische Frauen angegriffen werden. Wie will der Staat eigentlich gegen diese Radikalisierung vorgehen? Welche Gesetze? Was will der Staat tun? Es wäre auch für muslimische Bürger interssant

Wenn wir von Österreichern mit muslimische Glauben [reden], das sind auch Österreicher sozusagen mit muslimischen Glauben annimmt,[…] dass wir hier [nicht nur] haufenweise Kellermoscheen [und in] Hinterhöfen haben, sondern das wir auch ganz ordentliche, normale Moscheen in der Öffentlichkeit haben, dementsprechend gebaut, offen und zu Beginn für alle andere Menschen

Was das andere auch angesprochene Thema betrifft, das Islamgesetzt gehöre in den Bereich Sicherheit. Wo gehört es hin? Also es gibt jetzt gerade in der öffentliche Debatten, auch wenn wir unsere beiden Ministerium anschaue, welche Rückmeldungen wir aus der Bevölkerung zum Islamgesetz erhalten, schon den Wunsch eigentlich [es als] Sicherheitsgesetz zu definieren

Das heißt, sehr, sehr viele eigentlich würden es auch befürworten, wenn man das Thema Islamgesetz rein aus einer sicherheitspolitischen Komponente betrachtet. Wir haben das ganz bewusst unter einer gesellschafts- und kultus- und Integrationspolitischen Komponente betrachtet und auch verhandelt, und auch ausgearbeitet, weil, und da komme ich nächsten Punkt, das Thema ist ein Islam österreichische Prägung. Wir wollen eben mit diesen Gesetz einen Beitrag leisten, das eine solche Entwicklung möglich ist, weil wir gewisse Rechte, gewisse Rahmen vorgeben, wo sich das hier in Österreich einwickeln kann.

Am Anfang hat der Bundesminister Herr Ostermayer gesagt, entweder akzeptieren Sie, dass wir über die Punkte reden oder wir beschließen sowie so ohne Sie. Wir brauchen diese Diskussion überhaupt nicht! Das wurde am Anfang der Sitzung gesagt

Ich danke ganz herzlich. Auch wenn es den Eindruck erweckt, dass Mag. Schmitt und Dr. Beneschs jetzt bombardiert wurden, es gilt nicht Ihnen persönlich. Aber die Muslime und Musliminnen in Österreich kritisieren auch Ihre eigenen Reihen. Das kommt hier heute nicht rüber, weil wie oft haben wir die Möglichkeit mit Ihnen zu diskutieren? Eher noch mit den Obersten Rat – ist wahrscheinlich die Intention, nur eine Vermutung. Eben habe ich eine Zettel [bekommen] da steht drinnen. ich zitiere: „Die muslimische Basis fordert Konsequenzen für ihre Vertreter, die dieses Fiasko zu verantworten haben. Wir fordern den Rücktritt Sanac‘!“

Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft

 

Link –> Die Aufzeichnung zum ersten öffentlichen Hearing zum Islamgesetz

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